Insassen-Unfallversicherung: der finanzielle Airbag für Fahrer und Mitfahrer

Personenschäden mit langfristigen gesundheitlichen Konsequenzen sind der schlimmste Fall, der eintreten kann. Gut, hier eine spezielle Unfallversicherung an seiner Seite zu wissen. Die unabhängig von der Schuldfrage Leistungen erbringt. Also ohne das vorab vor Gericht geklärt werden muss ob der Versicherungsnehmer den Unfall selbst / fahrlässig verursacht hat. Die Leistungen der Insassen-Unfallversicherung sind mit denen einer privaten Unfallversicherung vergleichbar. Und so ist diese Zusatzversicherung, die im Rahmen der Kfz Versicherung abgeschlossen werden kann, gerade für den Versicherungsnehmer / Fahrer von Bedeutung. Und auch für die Situation, bei der kein Schuldiger ermittelt werden kann.

Leistungen der Insassen-Unfallversicherung

Eine Entschädigung bei Invalidität oder im Todesfall, Krankentagegeld, aber auch der Ersatz von Unfallkosten oder Heilkosten aber auch Rückholungskosten sind Leistungen der Insassen-Unfallversicherung.

Die Insassen-Unfallversicherung zahlt nicht…

Bei einer unberechtigten Nutzung des Fahrzeuges, bei grob fahrlässigem Verhalten wie einer Trunkenheitsfahrt oder bei einem Unfall, der beispielsweise aufgrund einer Herzattacke verursacht wurde. Natürlich sind auch Vorsatz und Autorennen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Pauschalsystem, Platzssystem, Namenssystem

Bei dem Pauschalsystem gilt die Insassen-Unfallversicherung für das benannte, zu versichernde Fahrzeug. Es gibt eine Pauschalversicherungssumme, die im Schadensfall auf die geschädigten Insassen aufgeteilt wird. Einige Tarife sehen vor, dass sich diese Summe bei mehreren Geschädigten erhöht.

Beim Platzsystem ist eine bestimmte Anzahl von Sitzplätzen versichert. Befinden sich bei einem Unfall mehr Personen im Fahrzeug wie Plätze versichert sind, so wird die Versicherungssumme entsprechend aufgeteilt und gemindert.

Beim Namenssystem bezieht sich die Insassen-Unfallversicherung nicht auf ein zu versicherndes Fahrzeug, sondern auf namentlich aufgeführte Personen. Diese sind also versichert, unabhängig davon welches Fahrzeug benutzt wurde.

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